Vereinssatzung
1. Vorsitzender: Stefan Brunnert
2. Vorsitzender: Heinz Diederich
1. Kassierer: Wolfgang Hauschke
2. Kassierer: Erwin Viol
1. Schriftführer: Holger Stangier
2. Schriftführer: Marius Van `t Slot
§ 1 Gründungsversammlung
Die Gründungsversammlung fand am 06.11.1970 durch 7. Personen, gemäß Gründungsprotokoll
vom 06.11.1970 statt.
§ 2 Vereinsname
Der Name des Vereins lautet: Natur und Vogelfreunde Lichtendorf
AZ-Ortsgruppe-143.
Der Verein ist nicht in das Vereinsregister eingetragen, und ist dem Hauptverein
" Arterhaltung durch Zucht " (AZ) beigetreten.
§ 3 Zweck
Es handelt sich um ein Idealverein, dessen Zweck nicht auf Wirtschaftlichen Geschäftstrieb
gerichtet ist, sondern vielmehr dem Hobby seiner Mitglieder dienen soll, so z. B.
- Natur und Vogelschutz
- Information
- Aussprache
- Diskussion
- Schutzgebietsbetreuung
§ 4 Beginn der Mitgliedschaft
Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch einen persönlichen Antrag in einer
Mitgliederversammlung. Die Versammlung entscheidet durch Abstimmung über die
Annahme des Antrages. Der Gast sollte die Versammlung dreimal besuchen.
Die Mitgliedschaft beginnt mit!
- Abgabe des Anmeldeformulares
- Abstimmung der Versammlung (Einstimmig)
- Zahlung des fälligen Beitrages
Alle Mitglieder sind Stimmberechtigt und wählbar. Jugendliche bis 18 Jahre haben ein
Stimmrecht, sind aber nicht wählbar. Über Stundung bzw. Erlaß von Beiträgen entscheidet der
Geschäftsführende Vorstand.
Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austritterklärung des Mitgliedes, an den
Vorstand, oder in einer Mitgliederversammlung. Zahlung der Beiträge bis zum Austritt ist Pflicht.
Die Mitgliedschaft endet ebenfalls durch Ausschluß aus dem Verein, dieser ist möglich:
- wenn andauernd Pflichten gegenüber dem Verein verletzt werden
- wenn die Beitragszahlung trotz schriftlicher Aufforderung ausbleibt
- wenn das Ansehen des Vereins geschädigt wird, auch das Ansehen des Dachverbandes (AZ)
- bei Ausschluß aus dem Dachverein (AZ)
Den Ausschluß beschließt der geschäftsführende Vorstand und spricht ihn aus. Gegen den Ausschluß kann das
Mitglied die Abstimmung der Mitgliederversammlung fordern. Diese entscheidet über des Ausschluß
endgültig (einfache Mehrheit).
Ein ausgeschlossenes Mitglied hat keine Ansprüche gegenüber dem Verein.
§ 6 Beiträge
Der Monatsbeitrag beträgt z. Z.
- Erwachsene: 2.-DM
- Jugendliche: frei
Der gesamte Beitrag soll im 1. Quartal gezahlt werden!
§ 7 Jahreshauptversammlung
In der Versammlung vor der Jahreshauptversammlung, werden durch Abstimmung gewählt.
- Wahlleiter für die Jahreshauptversammlung
- 2 Kassenprüfer
Wahlleiter u Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehöhren. Die
Jahreshauptversammlung hat mindestens folgende Punkte abzuhalten.
- Bericht des Vorstandes
- Bericht des Kassierers/Kassenprüfer
- Bericht des Materialwartes
- Entlastung des Vorstandes (alle 2 Jahre)
- Neuwahlen des Vorstandes (alle 2 Jahre)
- ggf. Satzungsänderung
Satzungsänderung
Satzungsänderrungen sind bis zur Oktoberversammlung schriftlich
dem Vorsitzenden zu übergeben. Diese sind bis zur Jahreshauptversammlung
vorzustellen, um eine Meinungsbildung zu gewährleisten. Eine Abstimmung
findet in der Jahreshauptversammlung statt. (einfache Mehrheit)
§ 10 Vorstand
Geschäftsführender Vorstand
- 1./2. Vorsitzender
- 1./2. Kassierer
- 1./2. Schriftführer
Erweiterter Vorstand
- Materialwart
- Ausstellungsleiter
- Schutzgebietsleiter
- Pokalwart
Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, ist auf der nächsten Mitgliederversammlung
ein neues Mitglied zu wählen.
§ 11 Vereinseigentum
Vereinseigentum darf nicht verliehen, oder verkauft werden. Über
Ausnahmen entscheidet der Vorstand (Geschäftsführende)
§ 12 Vereinsauflösung
Sinkt die Mitgliederzahl unter 5 Personen, ist der Verein aufzulösen. (Meldung
an die AZ-Geschäftsstelle) Die Auflösung kann auch erfolgen, wenn
mindestens 3/4 der Mitglieder nach schriftlicher Einladug in einer Versammlung
nach offener Wahl es wünschen.
Das Restvermögen wird Tierschutzverbänden zur Verfügung gestellt.
Relaise vom 01.02.1998