Vereinssatzung

1. Vorsitzender: Stefan Brunnert
2. Vorsitzender: Heinz Diederich

1. Kassierer: Wolfgang Hauschke
2. Kassierer: Erwin Viol

1. Schriftführer: Holger Stangier
2. Schriftführer: Marius Van `t Slot


§ 1 Gründungsversammlung

Die Gründungsversammlung fand am 06.11.1970 durch 7. Personen, gemäß Gründungsprotokoll vom 06.11.1970 statt.

§ 2 Vereinsname

Der Name des Vereins lautet: Natur und Vogelfreunde Lichtendorf

AZ-Ortsgruppe-143.

Der Verein ist nicht in das Vereinsregister eingetragen, und ist dem Hauptverein " Arterhaltung durch Zucht " (AZ) beigetreten.

§ 3 Zweck

Es handelt sich um ein Idealverein, dessen Zweck nicht auf Wirtschaftlichen Geschäftstrieb gerichtet ist, sondern vielmehr dem Hobby seiner Mitglieder dienen soll, so z. B.

§ 4 Beginn der Mitgliedschaft

Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch einen persönlichen Antrag in einer Mitgliederversammlung. Die Versammlung entscheidet durch Abstimmung über die Annahme des Antrages. Der Gast sollte die Versammlung dreimal besuchen.

Die Mitgliedschaft beginnt mit! Alle Mitglieder sind Stimmberechtigt und wählbar. Jugendliche bis 18 Jahre haben ein Stimmrecht, sind aber nicht wählbar. Über Stundung bzw. Erlaß von Beiträgen entscheidet der Geschäftsführende Vorstand.
Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austritterklärung des Mitgliedes, an den Vorstand, oder in einer Mitgliederversammlung. Zahlung der Beiträge bis zum Austritt ist Pflicht. Die Mitgliedschaft endet ebenfalls durch Ausschluß aus dem Verein, dieser ist möglich:
Den Ausschluß beschließt der geschäftsführende Vorstand und spricht ihn aus. Gegen den Ausschluß kann das Mitglied die Abstimmung der Mitgliederversammlung fordern. Diese entscheidet über des Ausschluß endgültig (einfache Mehrheit).
Ein ausgeschlossenes Mitglied hat keine Ansprüche gegenüber dem Verein.

§ 6 Beiträge

Der Monatsbeitrag beträgt z. Z. Der gesamte Beitrag soll im 1. Quartal gezahlt werden!

§ 7 Jahreshauptversammlung

In der Versammlung vor der Jahreshauptversammlung, werden durch Abstimmung gewählt.
Wahlleiter u Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehöhren. Die Jahreshauptversammlung hat mindestens folgende Punkte abzuhalten.

Satzungsänderung

Satzungsänderrungen sind bis zur Oktoberversammlung schriftlich dem Vorsitzenden zu übergeben. Diese sind bis zur Jahreshauptversammlung vorzustellen, um eine Meinungsbildung zu gewährleisten. Eine Abstimmung findet in der Jahreshauptversammlung statt. (einfache Mehrheit)

§ 10 Vorstand

Geschäftsführender Vorstand Erweiterter Vorstand
Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, ist auf der nächsten Mitgliederversammlung ein neues Mitglied zu wählen.

§ 11 Vereinseigentum

Vereinseigentum darf nicht verliehen, oder verkauft werden. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand (Geschäftsführende)

§ 12 Vereinsauflösung

Sinkt die Mitgliederzahl unter 5 Personen, ist der Verein aufzulösen. (Meldung an die AZ-Geschäftsstelle) Die Auflösung kann auch erfolgen, wenn mindestens 3/4 der Mitglieder nach schriftlicher Einladug in einer Versammlung nach offener Wahl es wünschen.
Das Restvermögen wird Tierschutzverbänden zur Verfügung gestellt.





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Relaise vom 01.02.1998